Führungszeugnis
Rechtsgrundlage
Bundezentralregistergesetz
Leistungsbeschreibung
Das Führungszeugnis beinhaltet alle Eintragungen von rechtskräftigen Entscheidungen deutscher Gerichte über strafrechtliche Verurteilungen. Das Führungszeugnis kann jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, im Bürgerbüro beantragen. Es wird dann beim Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Beim Antrag muss der Geburtsname der Mutter angegeben werden.
Sie können den Antrag entweder vor Ort bei der Meldebehörde/im Bürgerbüro Ihres Haupt- oder Ihres Nebenwohnsitzes beantragen.
Alternativ können Sie mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, einem Kartenlesegerät und der AusweisApp das Führungszeugnis (wie auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister) beim Bundesamt für Jusitz alternativ auch direkt online beantragen > Führungszeugnis hier online beantragen
Was sollte ich noch wissen?
Beim Antrag auf ein Führungszeugnis wird unterschieden zwischen
- Führungszeugnisauskunft an den Betroffenen (Belegart N) und
- Führungszeugnisauskunft an Behörden (Belegart 0) - hierbei sind Verwendungszweck und Anschrift der Behörde, für die das Zeugnis benötigt wird, mit anzugeben -.
Welche Gebühren fallen an?
Das Führungszeugnis kostet 13,00 €.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. Reisepass
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