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Traditionelle Osterfeuer dürfen nicht stattfinden

Wegen der Regelungen der Nds. Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 02.04.2020 (Nds. GVBl. Nr. 7/2020) dürfen Brauchtumsfeuer an den Ostertagen in diesem Jahr nicht stattfinden.

Das Nds. Umweltministerium hat nunmehr mitgeteilt, dass zulässige Brauchtumsfeuer im Einvernehmen mit den Landkreisen an einem anderen Termin, der noch festzusetzen wäre, nachgeholt werden können. Die Pressemitteilung des Ministeriums finden Sie hier. Derzeit wird geprüft, ob in Papenburg ein Nachholtermin für die Durchführung von Brauchtumsfeuern angeboten wird. 

Wer im Sinne der Brauchtumspflege ein öffentliches Brauchtumsfeuer an einem anderen Termin durchführen möchte, muss dieses bis zum 20.04.2020 lt. beigefügtem Vordruck beim Ordnungsamt anzeigen. Das Datum der Veranstaltung muss dabei offenbleiben, weil ggf. von hier oder vom Landkreis Emsland ein zentraler Termin vorgegeben wird.

Die Anerkennung als Brauchtumsfeuer ist an verbindliche Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere „in der örtlichen Gemeinschaft verankerte Organisationen, wie Vereine, Verbände und Religionsgemeinschaften“ sollen entsprechende Veranstaltungen durchführen dürfen.