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Osterfeuer anmelden

Am Osterfest ein Feuer zu entzünden ist ein seit Jahrhunderten überlieferter Brauch. Vielfach sind es ehrenamtliche Organisationen, Vereine oder auch Gruppen eines größeren Ortsbereichs, die diese Brauchtumsfeuer als öffentliche Veranstaltung ausrichten. Dabei soll das gesellige Miteinander im Vordergrund stehen, keinesfalls darf das Verbrennen pflanzlicher Abfälle der Anlass für das Feuer sein. 

Osterfeuer müssen spätestens zwei Wochen vor dem Osterfest beim Ordnungsamt angezeigt werden. Weitere Informationen und einen Vordruck für das Anzeigen eines Osterfeuers gibt es auf der städtischen Homepage.